1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Swiss Hyaluronic AG, Pündtstrasse 1, 9320 Arbon (nachfolgend „Anbieterin“, „wir“ oder „uns“) und Kunden (nachfolgend „Kunde“), welche Produkte bei uns bestellen.
1.2. Abweichende Geschäfts-/Einkaufsbedingungen udgl. des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.3. Massgebend ist die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung dieser AGB.
2.1. Die Anbieterin bietet die folgenden Produkte an:
– White-Label-Produkte / Private-Label-Produkte (vgl. nachfolgend Teil B);
– Hyaluron-Rohstoff (vgl. nachfolgend Teil C).
2.2. «Teil A – Allgemeine Bestimmungen» gelten für sämtliche Bestellungen des Kunden unabhängig von der erworbenen Produktkategorie. Ergänzend dazu finden diejenigen weiteren Bestimmungen, «Teil B – White-Label-Produkte / Private-Label-Produkte» oder «Teil C – Hyaluron-Rohstoff», Anwendung, die Gegenstand der jeweiligen Geschäfts-beziehung sind.
2.3. Sofern ein Kunde sowohl White-Label-Produkte / Private-Label-Produkte wie auch den Hyaluron-Rohstoff bei der Anbieterin erwirbt, gelten nebst Teil A produktspezifisch die jeweils anwendbaren Bestimmungen des Teil B oder Teil C.
3.1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass
– unsere Produkte keine Arzneimittel oder Bestandteile von solchen sind und weder ärztliche Abklärungen noch medizinische Behandlungen ersetzen;
– wir keine Wirk-/Heilversprechen abgegeben. Sämtliche Angaben zu Inhaltsstoffen, Eigenschaften oder möglichen Wirkungen dienen ausschliesslich der allgemeinen Information und begründen keinen Erfüllungs-/Haftungs-/Gewährleistungsanspruch;
– die Verwendung unserer Produkte ausschliesslich im Verantwortungsbereich des Kunden bzw. des jeweiligen Endkunden/Konsument liegt und dass ausschliesslich der Kunde dafür verantwortlich ist, seine Endkunden/Konsumenten ausreichend über das Produkte und die Verwendung zu informieren.
4.1. Wir behalten uns vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei Lieferengpässen, unklarer Bonität oder begründetem Missbrauchsverdacht.
5.1. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Abweichend können auch Preise in Euro (EUR) vereinbart werden, sofern sich die Anbieterin damit einverstanden erklärt.
5.2. Massgebend sind die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
5.3. Die Zahlungsbedingungen werden individuell zwischen dem Kunden und der Anbieterin definiert.
5.4. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. sowie Mahngebühren in Höhe von CHF 50.00 pro Fall/Mahnung zu erheben.
5.5. Die Anbieterin ist berechtigt, die Versandkosten für die Bestellung des Kunden pauschal oder aufwandsabhängig auf den Kunden zu überbinden. Die Anbieterin weist diesfalls die anfallenden Versandkosten im Zuge des Bestellprozesses aus, sofern ihr dies im Vorfeld möglich ist. Im Übrigen gilt nachfolgende Ziff. 7.1.
6.1. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
6.2. Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert werden.
6.3. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind und für diesen keine zusätzlichen Kosten generieren.
6.4. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Massnahmen, Produktions- oder Rohstoffengpässen, Lieferkettenstörungen oder unvorhersehbarer Ereignisse begründen weder Schadenersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht des Kunden.
6.5. Unabhängig vom Eigentumsübergang übernimmt der Kunde das Liefer- und Transportrisiko ab dem Zeitpunkt, in dem die Anbieterin die Ware dem Versanddienstleister (bspw. Post, Spedition) übergibt.
7.1. Der Kunde ist beim internationalen Versand allein verantwortlich für:
– die Einhaltung der im Bestimmungsland geltenden Einfuhr-, Lebensmittel- und Kennzeichnungsvorschriften;
– allfällige Zollabgaben, Steuern, Gebühren oder Importkosten;
– die Zulässigkeit des Produkts im Bestimmungsland.
Der Kunde trägt in diesem Zusammenhang sämtliche Kosten selbst; unabhängig davon, ob diese im Zeitpunkt der Bestellung schon bekannt sind oder nicht und ob diese deklariert wurden oder nicht.
7.2. Wir übernehmen keinerlei Haftung für:
– Verzögerungen durch Zollbehörden;
– Beschlagnahme, Rücksendung oder Vernichtung der Ware durch Behörden:
– rechtliche Konsequenzen aufgrund lokaler Gesetzgebung.
7.3. Erfolgt keine Zustellung oder Rücksendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Anbieterin.
9.1. Es gelten ausschliesslich die Gewährleistungsbestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).
9.2. Der Kunde hat die gelieferte Wareinnerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen und den seiner Meinung nach mangelhaften Zustand des Produktes zu dokumentieren. Unterlässt er dies, gilt die Ware als genehmigt.
9.3. Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Ersatz oder gewähren eine angemessene Minderung.
9.4. Natürliche Abweichungen in Farbe, Geschmack, Konsistenz, Geruch oder Verpackung sowie handelsübliche Toleranzen stellen keinen Mangel dar.
10.1. Die Haftung der Anbieterin wird – soweit gesetzlich zulässig – wegbedungen.
10.2. Insbesondere haften wir nicht für:
– indirekte oder mittelbare Schäden;
– Folgeschäden oder entgangenen Gewinn (inkl. Reputationsschäden);
– Schäden aus unsachgemässer Lagerung, Dosierung oder Anwendung;
– health claims oder andere Anpreisungen des Kunden gegenüber Dritten;
– Unverträglichkeiten, allergische Reaktionen oder Nebenwirkungen bei Endkunden;
– unsachgemässer Gebrauch durch Endkunden;
– Wechselwirkungen mit Medikamenten oder anderen Produkten.
10.3. Eine Haftung der Anbieterin ist sodann in allen Fällen ausgeschlossen, in denen der Kunde ausschliesslich verantwortlich ist (vgl. insbesondere Ziff. 17, 18.2 und 21).
11.1. Rezepturen, Zusammensetzungen, Herstellungsverfahren, Produktionsabläufe sowie sämtliches mit der Entwicklung und Herstellung der Produkte zusammenhängendes Know-How der Anbieterin gilt als ihr ausschliessliches geistiges Eigentum, auch wenn dieses im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden angepasst oder weiterentwickelt wird (vgl. Ziff. 18.3).
11.2. Der Kunde ist berechtigt, dieses geistige Eigentum sofern und soweit nach Massgabe der jeweiligen Geschäftsbeziehung notwendig, während der Geschäftsbeziehung zur Erreichung der vertraglichen Zwecke zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist nicht ausschliesslich, nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar.
11.3. Ohne ausdrückliche andere Abrede ist der Kunde nicht berechtigt, geistiges Eigentum der Anbieterin zu kopieren, Dritten zugänglich zu machen, nachzuahmen oder rückzuentwickeln (Reverse Engineering), eigenständig weiterzuentwickeln oder über die Dauer der Geschäftsbeziehung hinaus zu nutzen.
12.1. Die Parteien sind verpflichtet, über die Geschäftsbeziehung an sich sowie deren Inhalt gegenüber Dritten Stillschweigen zu wahren. Absolutes Stillschweigen ist insbesondere über die vereinbarten kommerziellen Konditionen sowie Rezepturen, Inhaltsstoffe udgl. zu wahren. Der Kunde ist verpflichtet, auch unternehmensintern die letztgenannten Informationen nur denjenigen Personen preis zu geben, die davon unbedingt Kenntnis haben müssen.
12.2. Im Widerhandlungsfall haftet die vertragsbrüchige Partei der jeweils anderen für den erlittenen Schaden.
13.1. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und internationaler Übereinkommen (insb. CISG, IPRG).
13.2. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung zwischen der Anbieterin und dem Kunden ist der Sitz der Anbieterin.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder der übrigen vertraglichen Dokumente zwischen der Anbieterin und dem Kunden ungültig, nichtig, unwirksam und/oder unmöglich sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden diese Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
15.1. Als White-Label-Produkte im Sinne dieser AGB gelten standardisierte Produkte der Anbieterin, welche für den Kunden hergestellt und/oder abgefüllt wurden und vom Kunden als Endprodukt unter eigener Marke, eigener Kennzeichnung, auf eigenes Risiko und auf eigene Rechnung in Verkehr gebracht werden.
15.2. Als Private-Label-Produkte im Sinne dieser AGB gelten standardisierte Produkte der Anbieterin, welche für den Kunden nach dessen Vorgaben hergestellt und/oder abgefüllt wurden und vom Kunden als Endprodukt unter eigener Marke, eigener Kennzeichnung, auf eigenes Risiko und auf eigene Rechnung in Verkehr gebracht werden. Sofern diese AGB nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen, gelten für White-Label-Produkte und Private-Label-Produkte dieselben Bestimmungen.
16.1. Die White-Label-Produkte / Private-Label-Produkte sind keine für Konsumenten bestimmte Endprodukte.
16.2. Die Anbieterin hat insbesondere keinen Einfluss auf die Vermarktung, Kennzeichnung, Preisgestaltung oder den Vertrieb (inkl. der bedienten Märkte) des Kunden sowie auf die Verkehrsfähigkeit des jeweiligen Endproduktes des Kunden im jeweiligen Markt.
16.3. Der Kunde ist alleiniger Inverkehrsbringer der von ihm vertriebenen/verkauften Endprodukte. Die Herstellung, Abfüllung, Lieferung durch die Anbieterin begründet keine Mitverantwortung bzw. Stellung als Mit-Inverkehrsbringerin.
17.1. Der Kunde ist alleinig und ausschliesslich verantwortlich für:
– die Gestaltung, Kennzeichnung, Etikettierung und die Namensgebung des Endprodukts bzw. dessen Verpackung sowie die Formulierung allfälliger Beipackzettel des Endprodukts;
– die Vermarktung, Anpreisung, Bewerbung und Vertrieb des Endproduktes;
– die Inverkehrsbringung des Endproduktes in die vom Kunden bestimmten Märkten;
– die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher, regulatorischer oder anderweitig zwingender Bestimmungen betreffend Einfuhr, Ausfuhr, Deklaration, Inverkehrsbringung und Verkehrsfähigkeit;
– Forderungen von Endkunden im Zusammenhang mit den Endprodukten.
17.2. Sollten Endkunden oder andere Dritte (natürliche oder juristische Personen sowie Behörden) mit Forderungen an die Anbieterin gelangen, die ihre Grundlage in Bereichen der ausschliesslichen Verantwortlichkeit des Kunden haben, so hält der Kunde die Anbieterin in diesem Zusammenhang vollumfänglich schadlos.
18.1. Die Anbieterin ist jederzeit berechtigt, ihre Produktepalette und eigene Rezepturen anzupassen. Dies gilt auch, wenn von einer Bestellung erst eine Teillieferung erfolgt ist oder bei einer vereinbarten Mindestabnahme durch den Kunden das vereinbarte Kontingent noch nicht bezogen wurde, sofern die angepassten Produkte qualitativ mindestens gleichwertig sind.
18.2. Sofern ein Kunde bei Private-Label-Produkten Vorgaben hinsichtlich Rezeptur, Inhaltsstoffe und/oder Gebinde macht, ist die Anbieterin weder verpflichtet, diese Vorgaben zu prüfen, noch übernimmt sie in diesem Zusammenhang irgendwelche Risiken oder Verantwortlichkeiten.
18.3. Ohne anderslautende Abmachung ist die Anbieterin berechtigt, Rezeptvorgaben des Kunden auch zukünftig und unabhängig von der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden weiterzuverwenden und weiterzuentwickeln.
19.1. Die von der Anbieterin angebotenen Hyaluron-Rohstoffe sind hochreine, nicht verkehrsfähige Rohstoffe, die vom Kunden auf eigene Kosten und Verantwortung weiterverarbeitet, mit anderen Produkten/Rohstoffen kombiniert und/oder in andere Produkte integriert werden können.
20.1. Die von der Anbieterin gelieferten Hyaluron-Rohstoffe sind Ausgangsstoffe für die Weiterverarbeitung durch den Kunden; sie sind aber keine Endprodukte.
20.2. Die Anbieterin gibt keine Zusicherungen ab, wie die von ihr gelieferten Hyaluron-Rohstoffe im Hinblick auf die Entwicklung/Produktion eines Endproduktes durch den Kunden weiterverarbeitet werden können.
20.3. Die Anbieterin hat insbesondere keinen Einfluss auf die Entwicklung/Produktion eines Endproduktes durch den Kunden, die Vermarktung, Kennzeichnung, Preisgestaltung oder den Vertrieb (inkl. der bedienten Märkte) des Kunden sowie auf die Verkehrsfähigkeit des jeweiligen Endproduktes des Kunden im jeweiligen Markt.
20.4. Der Kunde ist alleiniger Inverkehrsbringer der von ihm entwickelten/produzierten Endprodukte. Die Rohstofflieferung durch die Anbieterin begründet keine Mitverantwortung bzw. Stellung als Mit-Inverkehrsbringerin.
21.1. Der Kunde ist alleinig und ausschliesslich verantwortlich für:
– die Lagerung des Hyaluron-Rohstoffes nach Erhalt;
– die Art und Weise der Weiterverarbeitung des Hyaluron-Rohstoffs. Als «Weiterverarbeitung» gilt jede Art der Umformung des Hyaluron-Rohstoffs sowie Kombination/Integration mit oder in andere Produkte/Rohstoffe.
– die Entwicklung/Produktion eines verkehrstauglichen Endproduktes;
– die Instruktion der Endkunden über die Nutzweise des vom Kunden entwickelten/produzierten Endproduktes;
– die Gestaltung, Kennzeichnung, Etikettierung und die Namensgebung des Endprodukts bzw. dessen Verpackung sowie die Formulierung allfälliger Beipackzettel des Endprodukts;
– die Vermarktung, Anpreisung, Bewerbung und Vertrieb des Endproduktes;
– die Inverkehrsbringung des Endproduktes in die vom Kunden bestimmten Märkten;
– die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher, regulatorischer oder anderweitig zwingender Bestimmungen betreffend Einfuhr, Ausfuhr, Produktion, Deklaration, Inverkehrsbringung und Verkehrsfähigkeit;
– Forderungen von Endkunden im Zusammenhang mit den Endprodukten.
21.2. Sollten Endkunden oder andere Dritte (natürliche oder juristische Personen sowie Behörden) mit Forderungen an die Anbieterin gelangen, die ihre Grundlage in Bereichen der ausschliesslichen Verantwortlichkeit des Kunden haben, so hält der Kunde die Anbieterin in diesem Zusammenhang vollumfänglich schadlos.
22.1. Die Anbieterin ist jederzeit berechtigt, ihre Produktepalette und eigene Rezepturen anzupassen. Dies gilt auch, wenn von einer Bestellung erst eine Teillieferung erfolgt ist oder bei einer vereinbarten Mindestabnahme durch den Kunden das vereinbarte Kontingent noch nicht bezogen wurde, sofern die angepassten Produkte qualitativ mindestens gleichwertig sind.